Wem gehört das SCHLOSS in Biedenkopf?
Über die Jahrhunderte wechselten immer wieder die politischen Machtverhältnisse und Strukturen, so auch der Besitzanspruch für das Schloss:
- bis 1866 – Großherzogtum Hessen (Hauptstadt Darmstadt)
- ab 1866 – Preußen
- ab 1938 – Landkreis Biedenkopf
- seit 1974 – Landkreis Marburg-Biedenkopf, der das Eigentum und die Trägerschaft am 1. Januar 1996 in den damaligen „Eigenbetrieb Freizeit“, seit 1. Januar 2012 Eigenbetrieb Jugend- und Kulturförderung, integrierte.

Eigentum verpflichtet:
Als Ende der 1980er Jahre erste Anzeichen von akuter Einsturzgefahr des Dachstuhles bekannt wurden, ergaben weitere Untersuchungen der Bausubstanz erschreckende Schäden an bisher von Mauerwerk und Lehm verdeckten Eichenbalken. Daraufhin betrieb der Landkreis mit erheblichem Aufwand und unter denkmalpflegerischer Beteiligung die behutsame Grundsanierung des Schlosses. Es sollte möglichst viel Originalsubstanz erhalten werden, was auch gelang. So konnte ein bedeutendes Kulturdenkmal der Öffentlichkeit zurückgegeben werden, was durch die Verleihung des Hessischen Denkmalschutzpreises im Jahr 1993 gewürdigt wurde.
Doch das war leider noch nicht alles – Anfang 2000 wurden nun erhebliche Schäden in der Ringmauer der Anlage festgestellt. Erneut wurde viel Zeit und Geld in den Erhalt der alten Bausubstanz und in die Gestaltung des oberen und unteren Schlosshofes gesteckt. Nicht zuletzt durch die fachliche Begleitung und die finanzielle Unterstützung des Landesamtes für Denkmalpflege konnten die Sanierungsmaßnahmen der Gesamtanlage Schloss im Jahr 2011 abgeschlossen werden.
Seither stehen der Öffentlichkeit neben Schlossturm und Hinterlandmuseum auch vielfältige Nutzungsmöglichkeiten des Schlosshofes für private und öffentliche Veranstaltungen mit besonderem Ambiente zur Verfügung.
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